Überarbeitete MaRisk des BaFin veröffentlicht

RechtDie Konsultationsphase zur Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement des BaFin ist abgeschlossen (bcm-news berichtete).

Bezüglich deer Regelungen zum Notfallmanagement im Abschnitt AT 7.3 wurden die Neuformulierungen aus den Konsultationspapieren übernommen.

Dies betrifft insbesondere die Notwendigkeit bei internen und externen Auslagerungen die Notfallpläne aufeinander abzustimmen.

Die MaRisk sind mit Wirkung ab 01.11.2007 gültig und können von der Homepage des BaFin abgerufen werden (Aufsichtspraxis->Rundschreiben->2007).

Zweiter Entwurf der Outsourcing Regelungen des BaFin veröffentlicht

RechtDas BaFin hat den zweiten Entwurf der neuen Outsourcing Regelungen im Rahmen der MaRisk am 13. August veröffentlicht.

Bezüglich des Notfallmanagements gibt es zwei Änderungen:

1. Im Gegensatz zum ersten Entwurf wird die Notwendigkeit von Vorsorgekonzepten auf zeitkritische Aktivitäten und Prozesse eingeschränkt.

2. im Falle der Auslagerung zeitkritischer Aktivitäten und Prozesse haben das auslagernde Institut und das Auslagerungsunternehmen über aufeinander abgestimmte Notfallkonzepte zu verfügen (zuvor: “über ein abgestimmtes Notfallkonzept”). Weiterlesen…

Überarbeitung der MaRisk des BaFin stellen neue Anforderungen an das BCM

RechtDie Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) des BaFin befinden sich derzeit in der Konsultationsphase für die Überarbeitung der Outsourcing Regelungen in AT 9.

Die Entwurfsfassung sieht auch Änderungen im Teil Notfallmanagement (AT 7.3) vor. Nach der Entwurfsfassung müssen im Rahmen des Outsourcings die Notfallpläne aufeinander abgestimmt werden.

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EU Komission stellt Entwurf für Solvency II für Versicherer vor

Analog Basel II bei den Finanzdienstleistern wird Solvency II bei den Versicherern das Risikomanagement grundlegend verändern und stärken.

Die Anforderungen an die Kapitalausstattung hängen mit der Umsetzung von Solvency II vom Risikoprofil der Versicherer ab.

Neben der quantitatven Festlegung der Kapitalausstattung (Säule I) wird das interne Risikomanagement geregelt (Säule II) und die Offenlegung sowie Marktdisziplin (Säule III).

Einen Überblick über die Neuregelungen gibt der Artikel in der ftd.

Der bewusste Umgang mit den Risiken. Artikel in der ftd.

MaRisk für Versicherungen fordert Notfallmanagement

Die im Entwurf vorliegenden Mindestanforderungen für das Risikomanagement für den Versicherungsbereich fordern explizit die Einrichtung eines Notfallmanagements:

Entwurfstext:

“Unternehmen haben für die gemäß der Risikostrategie in Erwägung gezogenen Notfälle, in denen die Geschäftsorganisation (z.B. Einsatz von IT Systemen, Aktivitäten, Prozesse, Abläufe etc.) versagt, Vorsorge zu treffen (Notfallkonzept). Ziel eines Notfallkonzepts ist es, bei großen Störungen der Organisation, mit Hilfe von festgelegten Maßnahmen eine schnelle Rückkehr in den Normalbetrieb zu organisieren, die mit möglichst geringen Schäden einhergeht.”