Rechtsgrundlage des Bevölkerungsschutzes in Deutschland aktualisiert
Die Mitte Oktober letzten Jahres von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Modernisierung der Rechtsgrundlagen des Bevölkerungsschutzes ist abgeschlossen. Am 09.04.2009 trat das im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes – ZSGÄndG (BGBl. I 2009, Seite 693 ff.) in Kraft.
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