BaFin veröffentlich MaRisk für Versicherungen MaRisk (VA)

Das BaFin hat die MaRisk VA  veröffentlicht.

Die “Mindestanforderungen an das Risikomanagement” (MaRisk  VA) legen den seit dem 01. Januar 2008 geltenden § 64a Versicherungsaufsichtsgesetz “Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen”(VAG) für die Aufsicht verbindlich aus, der Mindeststandards für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und vor allem für ein angemessenes Risikomanagement vorsieht.

Die Anforderungen an das Notfallmanagement sind in Abschnitt 9 geregelt:

1    Unternehmen haben Vorsorge (Notfallplanung) zu treffen für Störfälle, Notfälle und Krisen, in denen die Kontinuität der wichtigsten Unternehmensprozesse und –systeme nicht mehr gewährleistet ist und die normalen Organisations-/Entscheidungsstrukturen nicht mehr ausreichen, um sie zu beherrschen.

Ziel der Notfallplanung ist die Fortführung der Geschäftstätigkeit mit Hilfe von definierten Verfahren und der Schutz von Personen und Sachen sowie Vermögen im Sinne der Wertschöpfung.

2    Die Notfallplanung ist regelmäßig hinsichtlich Wirksamkeit und Angemessenheit zu überprüfen.

3    Die Notfallplanung muss den beteiligten Geschäftsbereichen zur Verfügung gestellt werden.

Die Versicherungen verfügen somit ebenfalls wie die Finanzdienstleister über konkretisierte Regelungen, die Basis für Prüfungen des Risikomanagements sein werden.

Die MaRisk für Finanzdienstleister befinden sich derzeit in Überarbeitung beim BaFin.

Münchener Rück verbrieft erstmals Pandemierisiken

Die Münchener Rück hat eine Anleiheprogramm in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar aufgelegt. Eine erste Tranche hieraus in Höhe von 100 Millionen US-Dollar wurde jetzt an Investoren weitergegeben.
Mit dieser Transaktion sichert sich die Münchener Rück gegen hohe Schäden ab, die sich aus einem außerordentlichen Anstieg der Sterblichkeitsquoten nach schweren Pandemien oder ähnlichen Ereignissen ergeben könnten. Der Schutz umfasst mögliche Schäden in den USA, in Kanada, in England und Wales sowie in Deutschland.

Quelle: Münchener Rück

Allianz setzt die Verbriefung von Katastrophenrisiken fort

SturmDie erste Sturm-Katastrophen-Anleihe ist mit zwei Tranchen von 200 Millionen Euro am Markt verbrieft worden. In der Anleihe sind Sturmrisiken in Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande und Österreich verbrieft worden.

Experten rechnen mit steigenden Risiken und Schäden durch Stürme wie sie in der jüngsten Vergangenheit durch Lothar oder Kyrill angerichtet wurden.

Sowohl die Anzahl der schweren Stürme als auch die durch die Stürme angerichteten Schäden nehmen durch den Klimawandel zu.

Versicherer rechnen mit höheren Schäden durch Klimawandel

SturmschadenDer Klimawandel führt zu einer deutlich höheren Belastung der Versicherungen durch Sturmschäden. Sowohl die Schadenshöhe steigt kontinuierlich an als auch die Schadensfrequenz, also die Häufigkeit der Stürme.

Die Versicherer sammeln zum einen Schadensmeldungen in Schadensdatenbanken und berechnen die zukünftig erwarteten Schäden mit aufwändigen Klimamodellen.

Das wachsende Schadenvolumen fördert zudem das Geschäft mit Wetterderivaten und Katastrophenanleihen.

Quelle: ftd

EU Komission stellt Entwurf für Solvency II für Versicherer vor

Analog Basel II bei den Finanzdienstleistern wird Solvency II bei den Versicherern das Risikomanagement grundlegend verändern und stärken.

Die Anforderungen an die Kapitalausstattung hängen mit der Umsetzung von Solvency II vom Risikoprofil der Versicherer ab.

Neben der quantitatven Festlegung der Kapitalausstattung (Säule I) wird das interne Risikomanagement geregelt (Säule II) und die Offenlegung sowie Marktdisziplin (Säule III).

Einen Überblick über die Neuregelungen gibt der Artikel in der ftd.

Der bewusste Umgang mit den Risiken. Artikel in der ftd.

3 Mrd. Euro Schaden durch Wintersturm “Kyrill”

Der Branchenverband der Versicherer GDV schätzt die entstandenen Schäden aus dem Winterorkan “Kyrill” mittlerweile auf drei Mrd. Euro. Orkan “Lothar” hatte 1999 noch Schäden von nur rund 700 Mio Euro verursacht.

Die Schäden werden tiefe Spuren in den Gewinnen der Versicherer hinterlassen. So sollen sich die Gewinne (Differenz aus Schäden und Aufwendungen gegenüber Prämieneinnahmen) von 3,6 Mrd. im Jahre 2006 auf 1,3 Mrd. Euro verringern.
(Quelle: Handelsblatt)

Dem Großbrand folgt der Kampf ums Geld

Der Halbleiterproduzent Schweizer Electronic AG aus dem Schwarzwald hat durch einen Großbrand sein Hauptwerk verloren. Nun kündigt sich ein langwieriges Gerichtsverfahren um die Begleichung des Schadens durch die Versicherung an.

Artikel in der FAZ vom 14.05.2007

Die Übertragung von Risiken und deren Folgen wie zum Beispiel bei einem Großbrand hat so seine Tücken. Insbesondere die genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen – bei Versicherungsabschluss – und vor allem die penible Einhaltung der geforderten Auflagen (Brandschutz und andere Vorsorgemaßnahmen) sind hier von Bedeutung, damit die Versicherung im Schadensfall auch die volle Leistung übernimmt. Die Risikovorsorge und die Reduzierung des Schadens durch ein entsprechendes Business Continuity Management ist allemal billiger.