Die welt online schürt Angst mit einem Aufmacher-Bild dunkler Strassen und dem Titel “Deutschland an der Schwelle zum Blackout“. Auf der einen Seite vermeldet die Bundesnetzagentur nach wie vor hervorragende Zahlen für die Versorgungssicherheit bei Strom und Gas, auf der anderen Seite meldet die Bundesnetzagentur, dass die Stromnetze durch den Ausbau der dezentralen Energieerzeugung und der Abschaltung der acht AKW an ihre Grenzen gekommen sind: ” Die Entwicklung der Elektrizitätserzeugung war im Jahr 2010 erneut durch eine deutliche Zunahme von Erzeugungskapazitäten auf Basis erneuerbarer Energieträger geprägt. Hinzu kam im Frühjahr 2011 die Stilllegung von acht Kernkraftwerken. Sowohl dieser Wegfall von dargebotsunabhängiger Erzeugung als auch die Integration der erneuerbaren Energien stellen besondere Anforderungen an die Netzbetreiber, weshalb der Ausbau der Netze das “Gebot der Stunde” ist. So zeigt der Monitoringbericht 2011, wie auch Berichte der Bundesnetzagentur zu den Auswirkungen des Kernkraftausstiegs auf die Übertragungsnetze, dass die Netze durch die Vielzahl der in den letzten Jahren zu erfüllenden Tranportaufgaben und die Veränderung der Erzeugungsstruktur am Rand der Belastbarkeit angekommen sind” (Monitoringbericht 2011, Bundesnetzagentur, pdf/3 MB). Die Deutsche Energie-Agentur dena untersucht daher in einer neuen Studie den notwendigen Anpassungsbedarf der Stromverteilnetze auf Nieder-, Mittel-und Hochspannungsebene bis zum Jahr 2030.
Die Bundesnetzagentur kommt zu dem Fazit, dass die derzeitige Situation im Netzbereich zwar beherrschbar ist, jedoch häufigere Eingriffe der Netzbetreiber in den Systembetrieb erfordert. An 129 Tagen im Jahr 2010 waren marktbezogene Maßnahmen des Engpassmanagements durch die Netzbetreiber erforderlich.
Marktbezogene Eingriffe sind im § 13 EnWG geregelt:
Lässt sich eine Gefährdung oder Störung durch netzbezogene Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig beseitigen, so ist der Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, sämtliche Stromeinspeisungen, Stromtransite und Stromabnahmen den Erfordernissen eines sicheren und zuverlässigen Betriebs anzupassen oder diese Anpassung zu verlangen (§13.2 EnWG).
Der Netzbetreiber 50Hertz berichtet auf seiner Internetseite über Maßnahmen nach §13 EnWG. Maßnahmen nach §13.2 beinhalten auch Abschaltungen von Erzeugern wie auch von Abnehmern, um die allgemeine Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Bei den Maßnahmen nach §13.2 EnWG, die von 50Hertz für das Jahr 2011 berichtet werden, handelt es sich vornehmlich um Eingriffe auf Grund von Spitzenwerten bei der Windenergieerzeugung. Wegen der Überlastung der Netze wurde die Erzeugung von Windenergie gedrosselt, d.h. es wurden Lieferspitzen aus dem Netz genommen. Zu Abschaltungen von Abnehmern wegen einer Unterversorgung ist es nicht gekommen. Zustände wie in anderen Ländern mit zeitweisen und regionalen Abschaltungen der Stromversorgung, wie es zum Beispiel im aufstrebenden Südafrika der Fall ist, sind uns (noch) fremd. Wir verfügen noch über eine stabile Netzinfrastruktur und Berichte über Millionen Haushalte ohne Strom, wie sie regelmäßig aus den USA gemeldet werden, sind uns fremd. Der weitere notwendige Ausbau der Netze scheitert jedoch vornehmlich an langjährigen Genehmigungsverfahren für die neuen Trassen. Alle möchten für 19 Euro in den Urlaub fliegen und frische Speisen aus fernen Ländern genießen, doch niemand will den hieraus entstehenden Fluglärm ertragen. Genauso beliebt sind Hochspannungsleitungen im eigenen Sichtfeld. Hier muss ein Umdenken stattfinden, sonst kommt der Strom tatsächlich nicht einfach mehr nur aus der Steckdose und auch wir müssen im Baumarkt für Stromaggregate Schlange stehen.