Testen und Üben –Sisyphusarbeit im Business Continuity Management

Die Novellierungen der MaRisk und BAIT stellen hohe Anforderungen an die Durchführung von Tests und Übungen

Am 26. August 2021 hat das BaFin die Novellierungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und der Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) nach der Konsultationsphase final veröffentlicht.

Für das Business Continuity- und IT-Notfallmanagement gibt es insbesondere hinsichtlich der Durchführung von Übungen und Tests konkretisierte Anforderungen, die für die betroffenen Finanzdienstleister erhebliche Mehraufwände im Testen und Üben nach sich ziehen.

Für so manchen BCM- und ITSCM-Verantwortlichen wird die Umsetzung der Anforderungen wie eine nie enden wollende Sisyphusarbeit erscheinen.

Es gibt jedoch Stellschrauben, um die Aufwände für die nachzuweisenden Tests und Übungen zumindest zu verringern, ohne an Qualität zu verlieren.

In meinem aktuellen Beitrag auf 3GRC stelle ich mehrere dieser Stellschrauben vor.

MaRisk Novelle 2017: Veröffentlichung der Endfassung durch das BaFin

Das BaFin hat am 27.10.2017 die Endfassung der MaRisk Novelle 2017 veröffentlicht. Wesentliche inhaltliche Änderungen betreffen die Themenbereiche Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung, Risikokultur und Verhaltenskodex sowie Auslagerungen. Aus Sicht des Business Continuity Management gab es an der zentralen Regelung im AT 7.3 Notfallkonzept keine Änderungen. Indirekt ist das BCM insbesondere durch die überarbeiteten Regelungen im Themenbereich Auslagerungen betroffen. Der Tatbestand des Vorliegens einer Auslagerung ist in der Neufassung für den Fremdbezug von IT-Leistungen genauer spezifiziert. Bei Vorliegen einer Auslagerung sind unverändert die Notfallkonzepte des auslagernden Instituts und des Auslagerungsunternehmens aufeinander abzustimmen.

Neu aufgenommen wurde der Schutzbedarf von Informationswerten als Anforderungskriterium. Die Ergebnisse des Informationssicherheitsmanagements finden somit stärkere Berücksichtigung in den Regelungen. Dies betrifft das IT-Risikomanagement, die Überprüfung von Berechtigungen im Berechtigungsmanagement sowie Anforderungen an die Individuelle Datenverarbeitung IDV.

Anforderungen an die Überwachungs- und Steuerungsprozesse für IT-Risiken und Regelungen zur IDV sind neu in die MaRisk aufgenommen.

Die Änderungen der neuen Fassung sind in Anlage 2 zum Rundschreiben ersichtlich.

Aktuelle Übersicht “BCM Legislations, Regulations & Standards produced by the BCI”

Es gibt national und international zahlreiche Gesetze, Standards und Normen, die bei der Umsetzung des Business Continuity Managements zu beachten sind. Trotz des internationalen ISO Standards ISO 22301 haben Behörden und Institutionen national ergänzende spezifische Anforderungen an das Business Continuity Management. In Deutschland ist zum Beispiel das IT-Sicherheitsgesetz zu nennen, aber auch branchenspezifische Standards und Regelungen. Gerade für international agierende Unternehmen ist es sehr bedeutsam, diese nationalen Anforderungen in den einzelnen Ländern zu kennen und zu berücksichtigen. Das Business Continuity Institute (BCI) hat hierzu einen sehr umfassenden Überblick erstellt:  BCM Legislations, Regulations & Standards produced by the BCI. Diese Zusammenstellung internationaler Gesetze, Normen und Standards für das BCM wurde im Januar 2015 aktualisiert und steht nach Registrierung auf der Seite des BCI kostenfrei zum Download zur Verfügung.