Bundesregierung: Strukturelle und kommunikative Konsequenzen aus der EHEC-Krise
Auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/6806) nimmt die Bundesregierung Stellung zu den Konsequenzen aus der EHEC-Krise.
“Die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern hat von Beginn des Ausbruchgeschehens an gut funktioniert. Das BMELV hat als zuständiges Ressort für die Lebensmittelsicherheit einen Krisenstab einberufen, in den das BMG und das RKI eingebunden waren. Beim RKI wurde unverzüglich das Lagezentrum zur Koordinierung der Untersuchungsaktivitäten im humanmedizinischen Bereich und zum schnellen Informationsaustausch aktiviert. Die fachliche Zusammenarbeit zwischen dem RKI,dem BfR und dem BVL war zielorientiert und hat gut funktioniert.”
“Grundsätzlich setzt das von der Krisenlage überwiegend betroffene Ressort seinen Krisenstab oder einen ressortgemeinsamen Krisenstab ein. Durch die Entsendung von Verbindungsbeamten und Fachberatern anderer Ressorts und Behörden in diesen Krisenstab ist sichergestellt, dass alle von der Krisenlage betroffenen Ressorts und Behörden mit ihrer jeweiligen Fachexpertise den Krisenstab/Leitung des Krisenstabes beraten und unterstützen.”
“Als erste Konsequenz aus dem Geschehen ist im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsvorhabens zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften eine substanzielle Beschleunigung des Melde- und Übermittlungsweges
für Infektionskrankheiten vorgesehen. Namentliche Meldungen durch Ärztinnen und Ärzte sollen danach künftig spätestens innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt und von dort spätestens innerhalb von drei Tagen an das RKI übermittelt werden.”