Laut einem Bericht in der ftd fürchten die Managerhaftpflichtversicherungen D&O (Directors and Officers Liability) neue Schäden aus den Lieferunterbrechungen nach der Katastrophe in Japan. Die Versicherer erwarten, dass Industrieunternehmen ihre Vorstände für die Lieferausfälle haftbar machen können. Wenn Manager keine angemessene Notfallvorsorge für den Ausfall von Lieferanten getroffen haben und dem Unternehmen hierdurch Schäden entstehen, können diese für diese Schäden haftbar gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem Manager Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Eine D&O-Versicherung schützt den Manager, nicht das Unternehmen, gegen diese Schadenersatzansprüche.
Vorstände und GmbH-Geschäftsführer haften bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Die Beweislast liegt beim Vorstand / Geschäftsführer!
Dieser hat nachzuweisen, dass
- er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist,
- dass der von ihm verursachte Schaden unvermeidlich war.
Wenn durch eine Notfallvorsorge der Schaden vermeidbar gewesen wäre, kommt der Vorstand / Geschäftsführer in die Situation, dass er persönlich für den eingetretenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Hier greift dann die D&O Versicherung, sofern diese mit einer entsprechenden Deckung abgeschlossen wurde.