BaFin veröffentlicht Konsultationen für MaRisk und BAIT

Das BaFin hat am 26. Oktober 2020 die Konsultationen für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) veröffentlicht.

Gerade auch zum (IT-) Notfallmanagement (früher IT-Notfallkonzept) gibt es in den beiden überarbeiteten Konsultationen zahlreiche Änderungen, Konkretisierungen und Erweiterungen.

So werden in der zu erwartenden MaRisk im AT 7.3 Notfallmanagement die Anforderungen an die Durchführung einer Business Impact Analyse konkretisiert. Dies beinhaltet zum Beispiel die Anforderungen an eine zu Grunde liegende Prozesslandkarte sowie die Mindestinhalte der Auswirkungs (Impact-)analyse.

Auch die Mindestanforderungen an die Inhalte von Notfallkonzepten sind weiter konkretisiert. Dies beinhaltet insbesondere auch die Berücksichtigung der BCM-Szenarien (Ausfall von kritischen Standorten, Personal, IT und Dienstleistern).

Die Anforderungen an die Überprüfung der Notfallvorsorge ist deutlich verschärft worden. So sind für zeitkritische Aktivitäten und Prozesse Wirksamkeits- und Angemessenheitsprüfungen für alle Szenarien mindestens jährlich und anlassbezogen nachzuweisen.

Gerade die konkretisierten und verschärften Anforderungen an die Durchführung von Tests und Übungen wird viele Institute vor Herausforderungen stellen und erfordert eine gut durchdachte und überwachte Test- und Übungsprogrammplanung.

Die Konsultationen sind auf der Webseite des BaFin verfügbar.

BaFin veröffentlicht Anforderungen an die IT für Banken BAIT

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 06.11.2017 die BAIT veröffentlicht.

“Wie die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk), deren neueste Fassung die BaFin Ende Oktober veröffentlicht hat, interpretieren auch die BAIT die gesetzlichen Anforderungen des § 25a Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 und 5 Kreditwesengesetz (KWG). Die Aufsicht erläutert darin, was sie unter einer angemessenen technisch-organisatorischen Ausstattung der IT-Systeme, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die Informationssicherheit sowie eines angemessenen Notfallkonzepts, versteht. Da die Institute zunehmend IT-Dienstleistungen von Dritten beziehen, auch im Rahmen von Auslagerungen, wird auch der § 25b KWG in diese Interpretation einbezogen.”

Quelle: BaFin

Risiken beim Outsourcing erkennen, steuern und minimieren

Das Risikomanagement beim Fremdbezug von Leistungen ist eines der Themen, die uns in Zukunft weiter intensiv beschäftigen werden. Kein Unternehmen kann und will heute mehr alle Leistungen rund um die Produkt- und Serviceerstellung selbst erbringen. Das Outsourcing ermöglicht die Konzentration auf die Kernkompetenzen und schafft Kostenvorteile durch Skaleneffekte bei Dienstleistern und Zulieferern. Auf der anderen Seite der Medaille stehen die Risiken durch das Outsourcing. Schon der Ausfall eines Lieferanten von Bauteilen im Wert weniger Euros bringt komplette Lieferketten zum Stillstand. Im Finanzdienstleistungsbereich ist das Outsourcing daher ein zunehmend wichtiges Thema bei Prüfungen durch die Aufsichtsorgane BaFin und Bundesbank. Die aktuelle Konsultation zu den Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT “BAIT” zur Konkretisierung der MaRisk machen dies deutlich. Die Auslagerungssteuerung ist eines von acht Themen dieses Rundschreibens.

In einem zweiteiligen Beitrag auf  der Plattform 3GRC habe ich einige Grundlagen zum Supply Chain Continuity Management zusammengefasst:

Supply Chain Resilience – Absicherung der kritischen Lieferketten

Supply Chain Continuity Management – Vorsorge für Notfälle in der Lieferkette

Ich freue mich auf Ihr Feedback.

Öffentliche Konsultation des Rundschreibens „Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT” (BAIT)

Die BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen  an die IT) konkretisieren die Anforderungen der MaRisk an die Ausgestaltung der Informationstechnologie durch BaFin und Deutsche Bundesbank.

Die Konkretisierungen umfassen die Themen

  • IT-Strategie
  • IT-Governance
  • Informationsrisikomanagement
  • Informationssicherheitsmanagement
  • Benutzerberechtigungsmanagement
  • IT-Projekte, Anwendungsentwicklung (inkl. durch Endbenutzer in den Fachbereichen)
  • IT-Betrieb (inkl. Datensicherung)
  • Auslagerungen und sonstiger Fremdbezug von IT-Dienstleistungen.

Das Rundschreiben, das nunmehr im Entwurf zur Konsultation vorliegt, adressiert die Geschäftsleitung der Kreditinstitute und soll die Anforderungen der MaRisk konkretisieren. Die Anforderungen der MaRisk bleiben hiervon unberührt. Daneben bleiben die Institute verpflichtet, “bei der Ausgestaltung der IT-Systeme und der dazugehörigen IT-Prozesse grundsätzlich auf gängige Standards und sowie grundsätzlich auf den Stand der Technik abzustellen.”

Die Konsultationsphase endet am 5. Mai 2017.