BaFin fordert Erreichbarkeit des Vorstands von Versicherungen

Wie die ftd in ihrer Printausgabe vom 27. November berichtet, hat die BaFin die Versicherungsgesellschaften in einem Brief aufgefordert, die Erreichbarkeit des Vorstands in der Weihnachtszeit sicherzustellen. Alle Gesellschaften müssen ein Vorstandsmitglied benennen, das vom 22. Dezember bis zum 11. Januar “innerhalb eines halben Tages zu persönlichen Gesprächen mit der Aufsicht zur Verfügung stehen könnte”. Die Gesellschaften müssen der Krisen-Taskforce der BaFin bis zum 12. Dezember den Namen und die Handynummer des entsprechenden Vorstandsmitglieds per E-Mail mitteilen, so die ftd. Die BaFin habe mit diesem Schreiben “auf Äußerungen prominenter Vorstände reagiert, die ich eine Störung im Winterurlaub verbeten hätten”.

BaFin fordert schärfere Risikomaßnahmen von den Banken

freeclimber“Die Institute müssen ihre Risikomanagementsysteme so ausrüsten, dass sie es rechtzeitig erkennen, wenn externe Situationen herannahen, und so handlungsfähig wie möglich bleiben, wenn diese eingetreten sind”, so der BaFin-Chef Jochen Sanio auf dem Neujahrsempfang der Behörde.

Diese Aussage war natürlich in erster Linie auf die aktuelle Subprime-Krise gemünzt, ist aber so allgemein formuliert, dass das Statement hervorragend auch zu den Anforderungen an das Business Continuity Management passt.

Überarbeitete MaRisk des BaFin veröffentlicht

RechtDie Konsultationsphase zur Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement des BaFin ist abgeschlossen (bcm-news berichtete).

Bezüglich deer Regelungen zum Notfallmanagement im Abschnitt AT 7.3 wurden die Neuformulierungen aus den Konsultationspapieren übernommen.

Dies betrifft insbesondere die Notwendigkeit bei internen und externen Auslagerungen die Notfallpläne aufeinander abzustimmen.

Die MaRisk sind mit Wirkung ab 01.11.2007 gültig und können von der Homepage des BaFin abgerufen werden (Aufsichtspraxis->Rundschreiben->2007).

Zweiter Entwurf der Outsourcing Regelungen des BaFin veröffentlicht

RechtDas BaFin hat den zweiten Entwurf der neuen Outsourcing Regelungen im Rahmen der MaRisk am 13. August veröffentlicht.

Bezüglich des Notfallmanagements gibt es zwei Änderungen:

1. Im Gegensatz zum ersten Entwurf wird die Notwendigkeit von Vorsorgekonzepten auf zeitkritische Aktivitäten und Prozesse eingeschränkt.

2. im Falle der Auslagerung zeitkritischer Aktivitäten und Prozesse haben das auslagernde Institut und das Auslagerungsunternehmen über aufeinander abgestimmte Notfallkonzepte zu verfügen (zuvor: “über ein abgestimmtes Notfallkonzept”). Weiterlesen…

Überarbeitung der MaRisk des BaFin stellen neue Anforderungen an das BCM

RechtDie Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) des BaFin befinden sich derzeit in der Konsultationsphase für die Überarbeitung der Outsourcing Regelungen in AT 9.

Die Entwurfsfassung sieht auch Änderungen im Teil Notfallmanagement (AT 7.3) vor. Nach der Entwurfsfassung müssen im Rahmen des Outsourcings die Notfallpläne aufeinander abgestimmt werden.

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