BaFin fordert Erreichbarkeit des Vorstands von Versicherungen
Wie die ftd in ihrer Printausgabe vom 27. November berichtet, hat die BaFin die Versicherungsgesellschaften in einem Brief aufgefordert, die Erreichbarkeit des Vorstands in der Weihnachtszeit sicherzustellen. Alle Gesellschaften müssen ein Vorstandsmitglied benennen, das vom 22. Dezember bis zum 11. Januar “innerhalb eines halben Tages zu persönlichen Gesprächen mit der Aufsicht zur Verfügung stehen könnte”. Die Gesellschaften müssen der Krisen-Taskforce der BaFin bis zum 12. Dezember den Namen und die Handynummer des entsprechenden Vorstandsmitglieds per E-Mail mitteilen, so die ftd. Die BaFin habe mit diesem Schreiben “auf Äußerungen prominenter Vorstände reagiert, die ich eine Störung im Winterurlaub verbeten hätten”.