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Störfall

Immer wieder begegnet mir in Unternehmen die Bezeichnung “Störfall” für Störungen oder Notfälle. In nahezu allen Fällen bin ich nicht glücklich über diese Begriffswahl. Denn der Begriff “Störfall” ist eigentlich durch die Störfallverordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (StörfallVerordnung – 12. BImSchV) geregelt. Betroffen von der Störfallverordnung sind Unternehmen, die gefährliche Stoffe im Betriebsbereich in definierten Mengen lagern. Die Mengen sind in Anhang I der Störfallverordnung definiert. Unternehmen, die dieser Verordnung unterliegen, haben besondere Pflichten hinsichtlich Sicherheitsmaßnahmen, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sowie Informations- und Mitteilungspflichten. Im Kontakt mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) kann dies zu Mißverständissen führen. Daher sollte der Begriff “Störfall” nur bei entsprechenden Unternehmen Anwendung finden. In den anderen Unternehmen und Organisationen sollte von “Störung” oder “Notfall” gesprochen werden.