Direktive für Netz- und Informationssicherheit (Network and Information Security Directive) der EU. Die Vertreter der EU-Kommission, des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten haben sich im Dezember 2015 auf das erste europäische Gesetz zur Cybersicherheit geeinigt. Unternehmen der Kritischen Infrastrukturen müssen nach dieser Direktive Hackervorfälle melden und Mindestsicherheitsmaßnahmen umsetzen. Die EU-Mitgliedsländer müssen die Direktive in nationalen Gesetzen umsetzen. In Deutschland wurde im Sommer bereits das IT-Sicherheitsgesetz als Sammlung von Gesetzesänderungen beschlossen. Die NIS-Richtlinie kann zu Anpassungen im IT-Sicherheitsgesetz führen.
Link zur Pressemitteilung der EU:
http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/20151207IPR06449/MEPs-close-deal-with-Council-on-first-ever-EU-rules-on-cybersecurity