KRITIS
Kritische Infrastrukturen. Im Rahmen der Rechtsverordnungen zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes werden derzeit branchenorientiert die Kriterien für die Kritischen Infrastrukturen neu definiert. Der bisherige Branchen-Ansatz wird durch Kriterien für Produkte, Services und Prozesse abgelöst. Das IT-Sicherheitsgesetz findet für die Produkte, Services und Prozesse Anwendung, die unter diese Kriterien fallen.