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In Is It

Interested parties

Begriff:

Der Begriff “interested parties” wurde mit dem Standard ISO 22301 eingeführt und löst den Begriff “stakeholder” ab. Mit dem sehr weit gefassten Begriff werden alle internen und externen vom BCM Betroffenen und Beteiligte verstanden. Damit wird der unternehmensübergreifenden Sichtweise der “societal security” Rechnung getragen.

Beschreibung:

Interested parties_1

 

Interested parties_2

Verweise:

ISO 22301, ISO 22313

Zum Thema “interested parties” finden Sie eine Präsentation unter dem Menüpunkt “Know How” in dne BCM-News.

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