Aktualisierte MaRisk verlängern die Sonderregelungen für Handel im Homeoffice
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) aktualisiert. Es ist die inzwischen 7. Novelle der MaRisk.
Folgende Entwicklungen hat die BaFin in der aktualisierten MaRisk-Novelle berücksichtigt:
- Die zunehmende Arbeit im Homeoffice.
- Den über Jahre hinweg boomenden Immobilienmarkt.
- Das Thema Nachhaltigkeit.
- Die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA).
Für das Business Continuity Management ist insbesondere die Verlängerung der Ausnahmeregelungen für den Handel im Homeoffice von Bedeutung.
Während der Covid-19-Pandemie hatte die Aufsicht den Wertpapierhandel im Homeoffice unter bestimmten Bedingungen zugelassen:
- Die Händlerinnen und Händler mussten auch außerhalb der Geschäftsräume über einen IT-Zugang zu den Handelsplattformen verfügen, der störungsfreie Beratungsgespräche und Transaktionen ermöglichte.
- Darüber hinaus musste der Homeoffice-Arbeitsplatz allen aufsichtlichen Anforderungen genügen, wie sie vor der Pandemie innerhalb der Geschäftsräume galten: etwa in puncto Transaktionssicherheit, IT-Sicherheit, Datenschutz und Vertraulichkeit, auch im Hinblick auf Insiderinformationen.
- häusliche Arbeitsplätze von Händlerinnen und Händlern mussten sich an festgelegten Standorten befinden.
- Diese müssen vertrauliche Geschäftsabschlüsse ermöglichen.
- Außerdem mussten die Institute sicherstellen, dass der Handel bei (technischen) Beeinträchtigungen im Homeoffice in die Geschäftsräume verlagert werden kann.
Diese Erleichterungen gelten nun vorerst fort. Sollte aber die internationale Regulierung abweichende Standards verabschieden, wird die BaFin ihre Vorgaben wieder anpassen.
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