BaFin veröffentlicht Anforderungen an die IT für Banken BAIT

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 06.11.2017 die BAIT veröffentlicht.

“Wie die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk), deren neueste Fassung die BaFin Ende Oktober veröffentlicht hat, interpretieren auch die BAIT die gesetzlichen Anforderungen des § 25a Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 und 5 Kreditwesengesetz (KWG). Die Aufsicht erläutert darin, was sie unter einer angemessenen technisch-organisatorischen Ausstattung der IT-Systeme, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die Informationssicherheit sowie eines angemessenen Notfallkonzepts, versteht. Da die Institute zunehmend IT-Dienstleistungen von Dritten beziehen, auch im Rahmen von Auslagerungen, wird auch der § 25b KWG in diese Interpretation einbezogen.”

Quelle: BaFin

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