Öffentliche Konsultation des Rundschreibens „Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT” (BAIT)

Die BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen  an die IT) konkretisieren die Anforderungen der MaRisk an die Ausgestaltung der Informationstechnologie durch BaFin und Deutsche Bundesbank.

Die Konkretisierungen umfassen die Themen

  • IT-Strategie
  • IT-Governance
  • Informationsrisikomanagement
  • Informationssicherheitsmanagement
  • Benutzerberechtigungsmanagement
  • IT-Projekte, Anwendungsentwicklung (inkl. durch Endbenutzer in den Fachbereichen)
  • IT-Betrieb (inkl. Datensicherung)
  • Auslagerungen und sonstiger Fremdbezug von IT-Dienstleistungen.

Das Rundschreiben, das nunmehr im Entwurf zur Konsultation vorliegt, adressiert die Geschäftsleitung der Kreditinstitute und soll die Anforderungen der MaRisk konkretisieren. Die Anforderungen der MaRisk bleiben hiervon unberührt. Daneben bleiben die Institute verpflichtet, “bei der Ausgestaltung der IT-Systeme und der dazugehörigen IT-Prozesse grundsätzlich auf gängige Standards und sowie grundsätzlich auf den Stand der Technik abzustellen.”

Die Konsultationsphase endet am 5. Mai 2017.

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