Bundeskabinett beschließt IT-Sicherheitsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Sicherheitsgesetzes verabschiedet. Damit kommt die Meldepflicht für IT-Sicherheitsvorfälle und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI erhält umfassende Kompetenzen und Kapazitäten als Zentralstelle für die IT-Sicherheit. Welche Unternehmen und Organisationen als Betreiber kritischer Infrastrukturen dem neuen IT-Sicherheitsgesetz unterliegen, wird eine spannende Frage sein, die Anfang des neuen Jahres in konkreten Verordnungen ausgestaltet werden wird. Die Bundesregierung geht aktuell von rund 2.000 Betreibern der kritischen Infrastruktur aus. Auch die Hersteller von IT-Systemen unterliegen zukünftig der Aufsichtspflicht des BSI. Der Gesetzesenturf war heftig umstritten. Der Industrie ging er mit den Meldepflichten zu weit, während Sicherheitsfachleute befürchten, durch die anonymisierten Meldungen kein vollständiges Lagebild zu erhalten. Die Praxis wird bald zeigen, ob sich der Aufwand für die Unternehmen in einem konkreten Sicherheitsgewinn auszahlt.

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