Arbeitsrechte und -pflichten in Notfällen
Bei Notfällen des Unternehmens und / oder des Arbeitnehmers stellen sich immer auch arbeitsrechtliche Fragen. Diese betreffen die Entgeltfortzahlung, aber auch drohende Abmahnungen oder gar Kündigungen, wenn Mitarbeiter wegen eines Notfalls nicht zur Arbeit erscheinen können. Beim Notfall im Unternehmen stellen sich Fragen nach der Einhaltung von Arbeitszeiten, d.h. Anordnung von Überstunden und fachfremder Tätigkeiten genauso wie Entgeltfortzahlung für Mitarbeiter, die nicht arbeiten können oder dürfen.
In diesem Artikel “Land unter im Arbeitsrecht” werden diese Themen angesichts der akuten Hochwasserlage aus arbeitsrechtlicher Sicht beleuchtet.
Wichtig sind auch die Ausnahmeregelungen für die Mitbestimmungsregelungen nach §87 Abs.1 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG §14 Außergewöhnliche Fälle) für Notfälle.
One Response
Ein Pingback