Neue Abschaltverordnung: 60.000 Euro für Stromabschaltungen

Die Print-Ausgabe der FAZ berichtet heute über die neue vom Wirtschaftsministerium erarbeitete “Abschaltverordnung”. Demnach erhalten Unternehmen, die sich zu Schnellabschaltungen (“Lastabwurf”) bereit erklären ein pauschales Entgelt von maximal 60.000 Euro pro Abnehmer und Jahr. Die Verordnung befindet sich in der Abstimmung in der Regierung. Durch den Lastabwurf von Großverbrauchern können Stromengpässe in den Netzen verhindert werden. Die Kosten für die Netzbetreiber aus diesen Vereinbarungen werden auf das Netzentgelt umgelegt. Nach Schätzung der Regierung betragen diese Kosten bis zu 102 Millionen Euro im Jahr. Durch die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien in das Stromnetz kommt es zunehmend zur Notwendigkeit von Eingriffen der Netzbetreiber in das Stromnetz, um die Stabilität der Stromversorgung zu gewährleisten. Bei einem Überangebot an Strom werden Energieanlagen aus dem Netz genommen, bei einem Stromengpass soll die neue Verordnung helfen, große Stromverbraucher schnell vom Netz nehmen zu können. Ungeachtet dieser Verordnung können Netzbetreiber bereits heute auf gesetzlicher Ebene Zwangsabschaltungen durchführen oder freiwillige Regelungen mit Großverbrauchern treffen.

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