BaFin veröffentlicht MaRisk für Investmentgesellschaften

Nach den MaRisk für Banken (MaRisk BA) und den MaRisk für Versicherungen (MaRisk VA) hat das BaFin am 30. Juni 2010 die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften InvMaRisk veröffentlicht.
Die Regelungen zum Notfallmanagement sind in Kapitel “7.3 Notfallkonzept” geregelt. Die Regelung sind inhaltlich identisch mit den MaRisk für Versicherungen bis auf den ergänzenden Punkt 3 mit den besonderen Anforderungen an die Depotbankfunktionen im Notfall:
“Das Notfallkonzept muss auch Pläne für den Fall umfassen, dass die Depotbank ihre Depotbankfunktionen nicht bzw. nur noch sehr eingeschränkt wahrnehmen kann. Das Notfallkonzept muss hierzu Maßnahmen vorsehen, die die unverzügliche Einleitung eines Depotbankwechsels ermöglichen.”

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