Rechtsgrundlage des Bevölkerungsschutzes in Deutschland aktualisiert

Die Mitte Oktober letzten Jahres von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Modernisierung der Rechtsgrundlagen des Bevölkerungsschutzes ist abgeschlossen. Am 09.04.2009 trat das im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes – ZSGÄndG (BGBl. I 2009, Seite 693 ff.) in Kraft.
Einen augenfälligen Hinweis auf die modernisierten Rechtsgrundlagen des Bevölkerungsschutzes in Deutschland gibt die Namensänderung des Gesetzes. Das Zivilschutzgesetz wird umbenannt in Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG).

Die inhaltlichen Änderungen des ursprünglich aus dem Jahr 1997 stammenden Zivilschutzgesetzes sichern eine wirksame Katastrophenhilfe des Bundes zugunsten der Länder. Es wurde die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Ressourcen, die der Bund für den Zivilschutz vorhält, den Ländern auch bei Naturkatastrophen und anderen besonders schweren Unglücksfällen zur Verfügung stehen.
Das ZSKG eröffnet zudem erstmals die Möglichkeit zentrale Koordinierungsmaßnahmen durch den Bund vorzunehmen. Dies allerdings nur auf Ersuchen und im Einvernehmen mit den Ländern, bei denen auch weiterhin das operative Krisenmanagement verbleibt.
Außerdem werden die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundes auf eine modernisierte Grundlage gestellt. Ressort- und länderübergreifende Krisenmanagementübungen wie z.B. die erfolgreiche Übungsserie “LÜKEX” werden als gesetzliche Aufgabe festgeschrieben.
Mit dem ZSKG hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) einen effizienten, den aktuellen Bedrohungen angepassten Rechtsrahmen erhalten.

Quelle: BBK

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