Datenverlust kann teuer werden

Die Vernichtung von Daten auf einem Computer kann teuer werden. Der Bundesgerichtshof wies jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zurück, das den Schaden auf den Preis für eine neue Festplatte begrenzt hatte. Maßgeblich seien nicht nur die Kosten für die Rekonstruktion der Daten, sondern auch Störungen im Betriebsablauf. Im Streitfall hatte der zwölf Jahre alte Sohn eines Mitarbeiters eines Ingenieurbüros bei der Installation eines Computerspiels den Datenbestand für die Planung von Steuerungsanlagen zerstört (Az.: VI ZR 173/07).

Quelle: FAZ vom 25.02.2009

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