BCM Anforderungen für Finanzdienstleister international: Australien
Das BaFin überarbeitet derzeit die Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRis)k insbesondere zur Neugestaltung der Outsourcing Regelungen. Kleinere Änderungen werden sich offensichtlich auch für den Teil Notfallmanagement (AT 7.3) ergeben (BCM-News berichtete).
Da lohnt sich einmal ein Blick über die Landesgrenzen, wie es andere Länder handhaben. Zuerst ein Blick ganz weit weg nach Australien (weil ich da schon immer mal hin wollte – Sponsors are welcome!).
Die Australier haben die Anforderungen für das BCM im “Prudential Standard APS 232” (APS_232) definiert.
Dieser Standard hat eine wesentlich höheren Detaillierungsgrad als die MaRisk und ist damit wesentlich konkreter.
Dies erleichert zudem die Prüfung des BCM, sowohl für das Institut als auch für die Prüfer, da die zu prüfenden Anforderungen konkretisiert sind.
Outsourcing ist im “Prudential Standard APS 231” (APS_231_Outs) geregelt.
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