MaRisk für Versicherungen fordert Notfallmanagement
Die im Entwurf vorliegenden Mindestanforderungen für das Risikomanagement für den Versicherungsbereich fordern explizit die Einrichtung eines Notfallmanagements:
Entwurfstext:
“Unternehmen haben für die gemäß der Risikostrategie in Erwägung gezogenen Notfälle, in denen die Geschäftsorganisation (z.B. Einsatz von IT Systemen, Aktivitäten, Prozesse, Abläufe etc.) versagt, Vorsorge zu treffen (Notfallkonzept). Ziel eines Notfallkonzepts ist es, bei großen Störungen der Organisation, mit Hilfe von festgelegten Maßnahmen eine schnelle Rückkehr in den Normalbetrieb zu organisieren, die mit möglichst geringen Schäden einhergeht.”
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